
Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung sind zulässig, wenn die Einhaltung von Hygieneregeln und die Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden gewährleistet werden. |
Für unsere Gottesdienste und die Treffen in Gruppen und Kreisen bedeutet das: |
• Menschen mit coronatypischen Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen. • Nur markierte Sitzplätze dürfen genutzt werden, damit der Abstand von mindestens 1,50 Metern zu Angehörigen anderer Hausstände eingehalten werden kann. • Ein mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz muss für die gesamte Dauer der Zusammenkunft getragen werden. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. • Um Infektionsketten nachweisen zu können, werden die Namen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt. |